Ein Ehepaar ist bereit, Vermögen im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge auf seine Kinder und Enkel zu übertragen. Es
sollen jedoch gewisse Kontroll- und Einflussmöglichkeiten
bei dem Ehepaar verbleiben. Ferner ist sicherzustellen, dass
den Eheleuten in jedem Fall, auch in dem Fall einer zeit-
und kostenintensiven Pflegesituation, ausreichende Mittel
zur freien Verfügung stehen.
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