Eine Privatperson hat im Ausland eine Bankverbindung unterhalten und die dort vereinnahmten Einkünfte nicht in Deutschland versteuert.
Um eine strafbefreiende Selbstanzeige durchzuführen, bittet die Privatperson um Zusammenstellung und Aufbereitung der steuerpflichtigen Einkünfte mit anschließender Meldung gegenüber dem Finanzamt.
Dabei soll die Nachmeldung inkl. etwaiger Verhandlungen mit dem Finanzamt bis zum Erhalt der betreffenden Steuerbescheide vollständig betreut werden.
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