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Typische Fallgestaltungen     1|2|3|4|5
 

Ein Familienunternehmen will seine Handelsbeziehungen stärken und beabsichtigt dazu ein größeres Aktienpaket an einer börsennotierten Gesellschaft derselben Branche zu erwerben. Der Einfluss auf die Geschäftsleitung der Zielgesellschaft soll so ausgeübt werden, dass beide Unternehmen voneinander profitieren.

Die Gesellschafter der kaufwilligen Gesellschaft sind unsicher, welche konkreten gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Folgen, insbesondere nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), ein solches Erwerbsverfahren mit sich brächte.